Antwort 11.04.2025 von Ines Seiler SPD
Grundsätzlich kann auch die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden. Ein Hinweis darauf müsste sich auch in Ihrem Mietvertrag finden.
Grundsätzlich kann auch die Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden. Ein Hinweis darauf müsste sich auch in Ihrem Mietvertrag finden.
Als AfD wollen wir die Grundsteuer abschaffen und haben auch schon entsprechende Anträge eingereicht
Die Grundsteuer ist schon immer Teil der Betriebskosten
Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Miete ist ungerecht und stellt eine große Belastung für viele Mieterinnen und Mieter dar. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Grundsteuer nicht auf Mieterinnen und Mieter umgelegt wir