Antwort 25.08.2024 von Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD
das Lobbyistenregister ist als Anlage 6 in der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz verankert.
das Lobbyistenregister ist als Anlage 6 in der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz verankert.
Die Koalition hat vereinbart, für Gesetzentwürfe der Bundesregierung und aus dem Bundestag die Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen umfassend offenzulegen

Ich befürworte das bestehende Lobbyregister und setze mich für dessen kontinuierliche Verbesserung und Transparenz ein.
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion setzt sich für ein transparentes Lobbyregister ohne neue bürokratische Hürden im Bundestag ein.