Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Bettina Hoffmann
Antwort 09.10.2020 von Bettina Hoffmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Eine Halbierung des Beitragssatzes würde in diesen Fällen eine eigentlich nicht gerechtfertigte Gewährung eines Vorteils zulasten der Versichertengemeinschaft bedeuten. (...)

Portrait von Johannes Vogel
Antwort 14.06.2021 von Johannes Vogel FDP

(...) Ansprüche auf eine persönliche Leibrente, wie die Rürup-Rente, erfüllen diese Bedingung ausdrücklich und sind somit nicht als Vermögen zu berücksichtigen. (...)

Portrait von Peter Altmaier
Antwort 13.07.2020 von Peter Altmaier CDU

(...) Ich kann Ihnen versichern, dass sich die CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag der enormen Bedeutung des Themas der langfristigen Alterssicherung für alle Bürger durchaus bewusst ist und Entscheidungen nicht leichtfertig getroffen werden. (...)

Portrait von Anja Weisgerber
Antwort 03.03.2020 von Anja Weisgerber CSU

Die Berücksichtigung von Totalverlusten aus bestimmten privaten Kapitalanlagen wurde im Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) neu geregelt. Diese neue Regelung des § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG sieht vor, dass Verluste aus Termingeschäften, insbesondere aus dem Verfall von Optionen, nur mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltegeschäften ausgeglichen werden können.