Ein solcher Schritt wäre systematisch falsch. Kapitalerträge werden bereits besteuert; eine zusätzliche Einbeziehung in die Sozialversicherung würde das Trennungsprinzip zwischen Steuer- und Beitragsfinanzierung weiter auflösen und die Kalkulierbarkeit privater Vorsorge beschädigen.
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Die Frage der Reduzierung von Verwaltungs-, Produkt- und Abschlusskosten ist für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Dieses Ziel haben wir auch gemeinsam mit der SPD bewusst im Koalitionsvertrag verankert. Hohe Kosten sind ein zentraler Grund, warum die Riester-Rente in ihrer bisherigen Form für viele Menschen unattraktiv war. Hier muss etwas passieren.
Um die Belastung abzumildern bzw. bei kleinen Betriebsrenten ganz zu beseitigen, wurde 2020 für Pflichtversicherte in der Krankenversicherung ein dynamischer Freibetrag eingeführt, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge mehr auf Betriebsrenten anfallen
Hintergrund dafür ist die bekannt schwierige finanzielle Situation der Krankenkassen.
Wir möchten eine Rentenpolitik, die nachhaltig ist und sowohl die junge Generation als auch heutige Rentnerinnen und Rentner nicht überfordert.
Eine längst überfällige Reform der Riester-Rente wurde in den letzten Legislaturperioden verschlafen.