Frage an Matthias Nölke bezüglich Soziale Sicherung

Ein Bild des Abgeordneten Matthias Nölke vor der Innenkuppel des Reichstagsgebäudes
Matthias Nölke
FDP
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Frage von Helga H. •

Frage an Matthias Nölke von Helga H. bezüglich Soziale Sicherung

• Sehr geehrter Herr Nölke,
In einer - von vielen Direktversicherten als „Nacht- und Nebelaktion“ empfundenen - Entscheidung, die anschliessend unter Zeitdruck vor Weihnachten von überrumpelten Abgeordneten zu beschließen war, peitschte Ende 2003 die damalige rot-grüne Koalition unter Billigung von CDU/CSU das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) durch den Deutschen Bundestag.
Seit 2004 greifen auf dieser Basis die gesetzlichen Krankenkassen in die über Arbeitgeber abgeschlossene private Altersvorsorge ein und kassieren in der Auszahlungsphase an die 20% Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Der Eingriff erfolgte rückwirkend in bestehende Verträge, d.h. die vor Abschluß gültigenden Bedingungen wurden einseitig geändert, die kalkulierten Auszahlungsbeträge galten nicht mehr und mit ihnen die von den Versicherten Jahrzehnte zuvor angestrebte Altersvorsorge.
Auf jahrelangen Druck der Direktversicherungsgeschädigten hat die derzeitige Große Koalition im Dezember 2019 nun das ab 1.1.2020 geltende GKV-BRG beschloßen, das einen Betrag von 159,25 € / Monat vor dem Zugriff der GKV schützt.

Der 2019 beschlossene Kompromiss ist in keiner Weise zufriedenstellend. Millionen Rentner haben auf Basis der damaligen Rechtslage ihre Alterseinkünfte geplant. Das wurde aufgrund der mehrfachen faktischen Kürzungen der gesetzl. Rente nötig, um die von der Politik herbeigeführte Rentenlücke wenigstens ein wenig zu schließen. In Millionen Fällen hat man die Planungen für den Ruhestand zerstört. Hätten die Versicherten das bei Abschluß geahnt, sie hätten niemals über den Betrieb abgeschlossen!

Nun zu meiner Frage:
Werden Sie, wird Ihre Partei, sich nach der Bundestagswahl für eine Beitragsfreiheit der Auszahlungen aus Direktversicherungen und Unterstützungskassen aus laufenden Verträgen einsetzen?
Werden Sie dies vor Ablauf einer Legislaturperiode umsetzen?

Ein Bild des Abgeordneten Matthias Nölke vor der Innenkuppel des Reichstagsgebäudes
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Hughes,

vielen Dank für Ihre Frage!
Lassen Sie mich Ihnen versichern, dass sowohl die FDP wie auch ich persönlich dieses Anliegen unterstützen.
Ich stimme Ihnen zu: Das Betriebsrentenfreibetragsgesetz war leider nur ein kleiner Schritt und löst das Problem der Doppelverbeitragung für Direktversicherte nicht überzeugend. Hier hätten wir uns mehr Mut gewünscht, um die betriebliche Altersvorsorge wieder attraktiver zu machen. Die Versicherten müssen sich darauf verlassen können, dass sich private Altersversorge lohnt und diese im Nachhinein nicht gekürzt wird. Die Auszahlung von Vorsorgeverträgen darf in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Doppelbelastung führen, wie es sie seit 2004 gibt. Die FDP-Fraktion war damals übrigens die einzige Fraktion des Bundestages, die gegen die Doppelverbeitragung gestimmt hat.
Wir setzen uns deshalb als Fraktion auch weiterhin für die vollständige Abschaffung der Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase ein, wenn bereits in der Einzahlungsphase Beiträge entrichtet wurden. Dazu haben wir in der Bundestagsdebatte zum Betriebsrentenfreibetragsgesetz einen entsprechenden Entschließungsantrag (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/158/1915889.pdf) eingebracht.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Nölke