Kinder müssen vor sex. Missbrauch geschützt, Opferrechte gestärkt und Missbrauchstaten aufgeklärt werden, so dass neues Vertrauen in die Kirche wachsen kann.
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Uns Grünen ist eine Reform des kirchlichen Arbeitsrechts und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ein wichtiges Anliegen.
Ganz klar ist: Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht.
Unabhängig von Art. 140 GG, wonach die Kirche innere Angelegenheiten selbst regeln kann, werden Straftäter in kirchlichen Kreisen grundsätzlich nicht anders behandelt als alle anderen Straftäter.
Das kirchliche Strafrecht ist in keiner Weise ein Ersatz für das staatliche Strafrecht
Grundsätzlich gilt nach unserer Verfassung, dass Staat und Kirche getrennt sind. Dennoch ist aus gutem Grund verfassungsrechtlich die Kooperation in einigen Feldern, so beispielsweise der Anstaltsseelsorge oder bezüglich des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen zugelassen.