Antwort 17.02.2025 von Andreas Winhart AfD
2032 Ist der Tunnel in Österreich fertig, das ist für den Nordzulauf kaum noch zu realisieren.
2032 Ist der Tunnel in Österreich fertig, das ist für den Nordzulauf kaum noch zu realisieren.
Es darf nicht sein, dass Flächen die zwar nicht rechtlich, jedoch optisch zum Rosensteinpark gehören den Interessen Einzelner zugeführt werden
Wir lehnen die Änderung von § 23 des AEG aufgrund ökologischer und sozial- und wohnungspolitischer Gründe ab.
Im Fall des Rosenstein-Areals finde ich es wichtig, sicherzustellen, dass die Gleisflächen definitiv nicht mehr benötigt werden, Stichwort Gäubahn. Dann halte ich die Schaffung von Wohnraum dort für das Richtige.
Ich bin der Meinung, der § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes hat absolut seine Berechtigung