Antwort 28.08.2026 von Ruppert Stüwe SPD
Eine Kürzung des Wohngeldes wäre gegen die Interessen der Bevölkerung.
Eine Kürzung des Wohngeldes wäre gegen die Interessen der Bevölkerung.
Die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen beim Wohngeld lehnen wir als AfD-Bundestagsfraktion konsequent ab.
Aus unserer Sicht kommt diese Kürzung genau zum falschen Zeitpunkt.
Sollte es so sein: Als taubblinde Person können Sie eine Befreiung beantragen. Sollten Sie mit 90% entweder Seh- oder Gehörgeschädigt sein, können Sie eine Ermäßigung beantragen.