Antwort 08.07.2025 von Gregor Gysi Die Linke
Im Augenblick besteht nur die Möglichkeit, die Verhängung einer Geldstrafe wegen der Zuwiderhandlung der Bundesregierung gegen den Beschluss des Gerichts zu beantragen.
Im Augenblick besteht nur die Möglichkeit, die Verhängung einer Geldstrafe wegen der Zuwiderhandlung der Bundesregierung gegen den Beschluss des Gerichts zu beantragen.
Zur Frage nach der rechtlichen Grundlage für die Zurückweisungen an den Grenzen habe ich mich hier klar geäußert: https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-1472696.html
Die Bundesregierung respektiert und achtet die Arbeit der Judikative und deren Rechtsprechung. Längst ist der von Ihnen angesprochene Beschluss des VG Berlin umgesetzt.