(...) unabhängig von Entschädigungsmöglichkeiten aus
dem Vertragsrecht, eine Klärung des von Ihnen vorgebrachten Problems
ermöglichen. (...)
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(...) Mein zusätzlicher Vorschlag wäre, dass Sie sich noch einmal mit einem Verbraucher- respektive Rechtsbeistand in Verbindung setzen, der vor allem auf Baurecht oder Mietrecht spezialisiert ist. (...)
(...) Daher begrüße ich jeden Vorschlag, der die Vertragspartner animiert, am Ende der Bauphase die Wohnfläche zu überprüfen, um späteren ungeahnten Überraschungen und Enttäuschungen zu begegnen (...)
(...) Ich kann Ihnen daher nur raten, sich rechtlichen Beistand zu holen und/oder sich an die o.g. Kontakte (...)
(...) Wir denken, dass dies eine Fragestellung ist, die sie mit dem Verkäufer Ihrer Immobilie, notfalls aber juristisch klären sollten. (...)
(...) empfohlene Überprüfung der Wohn- und Nutzfläche im Rahmen der Bauabnahme (also am Ende der Bauphase) halte ich für einen guten und zielführenden Vorschlag. (...)