Bei Minderjährigen ab 14 Jahren ist vorgesehen, dass diese die Erklärung selbst abgeben können, jedoch unter der Voraussetzung der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Sollte es vorkommen, dass die Sorgeberechtigten dieser Erklärung nicht zustimmen, sieht das Gesetz vor, dass Familiengerichte, orientiert am Wohl des Kindes, die Zustimmung der Eltern ersetzen können.
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Antwort 25.01.2024 von Anke Hennig SPD
Antwort 08.07.2024 von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist vorgesehen, dass mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetz am 1. November Minderjährige ab 14 Jahren die Änderungserklärung selbst abgeben können
Antwort 12.06.2024 von Hakan Demir SPD
Minderjährige ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben.
Antwort 23.01.2024 von Jürgen Lenders FDP
Der Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz befindet sich im parlamentarischen Verfahren, aktuell verhandeln die Ampel-Fraktionen noch über Änderungen und Verbesserungen. Wir werden auch die Bedürfnisse von Menschen mit Kognitiven und oder psychischen Beiträchtigungen berücksichtigen.
Antwort 13.06.2024 von Nicole Bauer FDP
Das Gesetz berücksichtigt auch die Interessen von Menschen mit kognitiver und / oder psychische Beeinträchtigung mit, etwa unter § 3.
Antwort 05.07.2024 von Ulle Schauws BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört