Antwort 25.01.2022 von Nezahat Baradari SPD
Diese Regelung ist übrigens nicht neu und gilt bereits schon für z.B. die Masernimpfung.
Diese Regelung ist übrigens nicht neu und gilt bereits schon für z.B. die Masernimpfung.
Sehr geehrter Herr K.,
ich nehme Bezug auf Ihre Frage vom 23. Januar 2022. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über abgeordnetenwatch.de beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären.
Ich selbst war und bleibe sehr kritisch, was den Einsatz bewaffneter Drohnen angeht.
Als Teil der Antragskommission der BDK ist es wichtig, dass ich Neutralität wahre und als unparteiische Vermittlerin auftrete.
Die Bewaffnung von Drohnen erfolgt nur unter verbindlichen und transparenten Auflagen sowie Berücksichtigung von ethischen Aspekten.