Antwort 19.09.2022 von Marie Kollenrott BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hierzu gehört beispielsweise eine gute Entlohnung für Auszubildende und eine bessere Unterstützungsinfrastruktur.
Hierzu gehört beispielsweise eine gute Entlohnung für Auszubildende und eine bessere Unterstützungsinfrastruktur.

Da durch ihre Ausbildung ein aktives Arbeitsverhältnis besteht ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen die Energiepreispauschale auszuzahlen. Sie sind also sehr wohl berechtigt die EPP zu erhalten.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit eine ganze Reihe von wichtigen Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die steigenden Verbraucherpreise abzufedern.
Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen und Monaten auf diese Belastungen reagiert und mehrere Entlastungspakte mit einem Umfang von etwa 31 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Diese Pakte sollen soziale Härten gezielt abfedern.