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Das Sterbegeld der Gesetzlichen Krankenversicherung wurde 2003 unter der Rot-Grünen-Regierung abgeschafft. In manchen Fällen zahlt der Arbeitgeber beim Tod Betriebsangehöriger eine Sterbebeihilfe, so vor allem im öffentlichen Dienst.
Der Genehmigungsvorbehalt hat sich nicht bewährt, da eine wirtschaftliche Betrachtungsweise, die einer angemessenen Therapie entgegensteht, nicht ausgeschlossen werden kann
Mit der Fachkräftestrategie stellen wir die richtigen Weichen, damit Fachkräftemangel nicht zur Wachstumsbremse wird