Antwort 11.07.2022 von Hubertus Heil SPD
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregelungen.
Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse unterliegen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregelungen.
Schleswig-Holstein besitzt eine erprobte, zuverlässige und bedarfsorientierte Gesundheitsversorgung.
Sie haben Recht in Bezug auf die Herausforderungen, vor denen unser Gesundheitssystem steht.
Der von Ihnen zitierte NDR-Bericht ist uns bekannt, auch das dort thematisierte Problem. Für uns stehen die Interessen der Patientinnen und Patienten im Mittelpunkt.
Hierbei darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass Finanzinvestoren und somit investorengeführte MVZ auch dabei helfen können, die Qualität der Gesundheitsversorgung und -vorsorge zu verbessern.
ich möchte eine erstklassige medizinische Versorgung in Nordfriesland erhalten.