Antwort 22.11.2024 von Johann Wadephul CDU
Deutschland soll nach unserer Ansicht, ähnlich wie in Skandinavien, zunächst alle mustern und dann diejenigen heranziehen, die wehrdiensttauglich sind und ihre Bereitschaft signalisieren.
Deutschland soll nach unserer Ansicht, ähnlich wie in Skandinavien, zunächst alle mustern und dann diejenigen heranziehen, die wehrdiensttauglich sind und ihre Bereitschaft signalisieren.
Wenn ihr Sohn auch türkischer Staatsangehöriger ist, gilt für ihn auch die Wehrpflicht in der Türkei. Die deutsche Staatsangehörigkeit ändert daran nichts.
Nein.
Wehrdienst im Ausland oder der Eintritt in die entsprechenden Streitkräfte als Berufssoldat:in führt jedoch nicht zum Verlust der Staatsangehörigkeit, wenn der Eintritt vorab vom Bundesverteidigungsministerium genehmigt wird.