Antwort 01.03.2023 von Matthias Gastel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 haben wir umfangreiche Steuerbefreiungen im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht beschlossen, um der Energiewende einen kräftigen Schub zu verleihen.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 haben wir umfangreiche Steuerbefreiungen im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht beschlossen, um der Energiewende einen kräftigen Schub zu verleihen.
Das Rückwirkungsverbot ist ein zentrales Element unseres Rechtsstaates und kann nur in bestimmten Fällen aufgeweicht werden.
In dem Zusammenhang verweise ich auf meine korrigierte Antwort vom 25.1.2023:
Durch die im letzten Jahr verabschiedeten Gesetzespakete im Bereich erneuerbare Energien wurden neue Vergütungssätze für die Einspeisung ins Netz verabschiedet.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden einige Erleichterungen im Steuerrecht für Betreiberinnen und Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen durchgesetzt.