Antwort 30.10.2023 von Ruppert Stüwe SPD
Die erhaltenen Leistungen richten sich nach Bedarf und Wohnort der geflüchteten Personen. Daher kann keine Maximalsumme genannt werden.
Die erhaltenen Leistungen richten sich nach Bedarf und Wohnort der geflüchteten Personen. Daher kann keine Maximalsumme genannt werden.
Handys enthalten unzählige persönliche Daten. Ein staatlicher Zugriff in diese Privatsphäre ist deshalb an hohe verfassungsrechtliche Hürden geknüpft.
Ich bin nicht dafür, dass die Bundesregierung sich aktiv dafür einsetzt, palästinensische Flüchtlinge nach Deutschland zu holen.
Ich kann Ihnen einen aktuellen Zwischenstand vermelden: Nach jetzigem Stand der Beratungen ist davon auszugehen, dass die Regelung zu § 107d BeamtVG verlängert wird.
Wir brauchen jetzt pragmatische Wege. Denn am Ende entlastet ein Job nicht nur das System der Flüchtlingsaufnahme, sondern ist die beste Form der Integration.