Welche sozialen Leistungen kann ein ukrainischer Flüchtling in Deutschland derzeit beantragen und wie hoch fällt die Summe dieser Leistungen für diese Person maximal aus?

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Frage von Jendrik T. •

Welche sozialen Leistungen kann ein ukrainischer Flüchtling in Deutschland derzeit beantragen und wie hoch fällt die Summe dieser Leistungen für diese Person maximal aus?

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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Sozialleistungen ukrainischer Geflüchteter in Deutschland. Wer in Deutschland als geflüchtete Person anerkannt wird darf Arbeiten und zahlt somit in die Sozialkassen ein. Doch die Suche nach einem geeignetem Arbeitsplatz kann Zeit in Anspruch nehmen. Für die Dauer der Arbeitssuche aber auch wenn das verdiente Geld nicht die Lebenshaltungskosten deckt, können Sozialleistungen in Anspruch genommen werden.

Wenn die Person erwerbsfähig ist, kann sie für sich und Ihre Familie Bürgergeld vom Jobcenter erhalten. Bei eingeschränkter Erwerbsfähigkeit oder Altersrente kann Sozialhilfe vom Sozialamt bezogen werden.

Eine Beispielrechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) kommt für alleinstehende Personen auf einen Leistungsbezug des Bürgergelds von 874 Euro.

Die Höhe der gezahlten Leistungen für Unterkunft und Heizung kann von den Beispielkosten von 372 Euro abweichen, muss aber innerhalb eines „angemessenen“ Rahmens bleiben, der von den jeweiligen Kommunen oder Bundesländern bestimmt wird. In Berlin beträgt der Richtwert der monatlichen Bruttokaltmiete für eine Person 449 Euro bei einer Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern.

Mehrbedarfe können aufgrund besonderer Lebensumstände erhalten werden. Auch können einmalige Leistungen für z.B. Möbel ausgezahlt werden. Diese Leistungen sind individuell, daher kann ich keine Aussage zu der Höhe der Leistungen treffen.

Vom Sozialamt können ebenfalls Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten werden, also Geld oder Gutscheine für Miete, Lebensmittel und Körperpflege.

Ukrainerinnen und Ukrainer, die Geld vom Sozialamt bekommen, sind nicht gesetzlich krankenversichert. Sie erhalten dennoch von einer gesetzlichen Krankenkasse eine Krankenversichertenkarte und können beispielsweise zum Arzt gehen, wenn sie krank sind. Die entstandenen Kosten werden dann vom Sozialamt übernommen.

Über eine maximale Zahlung an Sozialleistung kann ich keine Aussage treffen, da die erhaltenen Leistungen individuell, also je nach Bedarf der geflüchteten Person, und dem Wohnort erstellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ruppert Stüwe

 

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