(...) Was die "Diätenerhöhung" angeht, so haben sich die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP darauf verständigt, das bewährte Verfahren bei der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung auch in dieser Legislaturperiode fortzuführen. Mit dem Antrag ist keine unmittelbare Erhöhung der Diäten verbunden. (...)
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(...) Über Jahre wurde öffentlich darüber gestritten, wie die Höhe der Abgeordnetenentschädigung sein soll, wer sie festlegt und wie eine Erhöhung von Bezügen stattfindet. Im Jahr 2011 wurde eine Unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die dem Parlament mit der Drucksache 17/12500 Empfehlungen vorgelegt hat. (...)
Beides.
Viele Grüße
Stephan Brandner
Tel.: 0171 - 2722298
Sehr geehrter Herr Huth,
(...) Dieses Verfahren sorgt für Transparenz und verhindert die oft unterstellte "Selbstbedienung". Das Anpassungsverfahren bleibt für eine neue Wahlperiode nur wirksam, wenn der Deutsche Bundestag innerhalb von drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss zur Verlängerung fasst. Wir haben also mit dem Bundestagsbeschluss in der letzten Woche lediglich eine bestehende Regelung verlängert und keine zusätzliche Erhöhung herbeigeführt. (...)
(...) Sie schreiben: „ Nun ist es ja so, dass die Gelder trotz allem gezahlt werden.“ Da liegen Sie insofern richtig, weil der Beschluss trotz meines Stimmverhaltens mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Ich möchte allerdings anmerken, dass der Deutsche Bundestag keine Erhöhung der Diäten beschlossen hat, sondern die Fortführung eines Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenentschädigung. In diesem Verfahren ist geregelt, dass sich die Entschädigung entsprechend des sogenannten Nominallohn-Index entwickeln. (...)