Frage an Ute Vogt bezüglich Bundestag

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Frage von Philipp P. •

Frage an Ute Vogt von Philipp P. bezüglich Bundestag

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Frau Vogt,

schon seit sieben Jahren wird diskutiert, wie der Anstieg der Abgeordnetenzahlen vermieden werden kann. Wir leisten uns das größte demokratisch gewählte Parlament der Welt. Angesichts unseres zusammengesetzten Wahlrechts von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht ist eine Reform natürlich eine herausfordernde Sache. Trotzdem ist es dem Bürger doch nicht mehr vermittelbar, dass sich die Abgeordneten/Parteien auf Grund eigener Machtinteressen nicht einigen können?

Ich befürchte, dass auch die neusten Vorschläge den gordischen Knoten nicht zerschlagen werden.

Wäre es nicht vielleicht sinnvoll den Druck für eine Einigung auf alle Parteien dadurch zu erhöhen, dass man die Abgeordnetendiäten bis zu einer Einigung absolut deckelt? Derzeit verdient ein Abgeordneter monatlich 10.083,47 €. Eigentlich soll der Bundestag eine Größe von 598 Abgeordneten haben. Die monatlichen Gesamtkosten sollten daher bei ca. 6.029.915,06 Euro liegen. Dadurch, dass wir derzeit jedoch 709 Abgeordnete haben, belaufen sich die monatlichen Kosten auf 7.149.180,23 Euro. Würde man also die monatlichen Verdienste bei Gesamt 6.029.915,06 Euro deckeln, müssten die Abgeordneten bei einer Zahl von 709 Personen mit 8.504,81 Euro statt 10.083,47 Euro auskommen. Hierdurch würde auch ein ökonomischer Anreiz geschaffen, dass sich das Parlament einigt. Steigt die Zahl nämlich noch weiter an, würden die Diäten individuell konsequenterweise weiter sinken.

Dies löst leider nicht das machtpolitische Problem hinter der Wahlrechtsreform, erhöht aber vielleicht den individuellen Anreiz einer Lösungsfindung.

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich gönne den Abgeordneten die monatlichen Diäten in Höhe von 10.083 Euro. Was unsere Vertreter im Bundestag und in ihren Wahlkreisen leisten, ist wirklich beachtlich! Das sollte auch entsprechend honoriert werden! An dieser Stelle daher auch ein Dank an Sie! Mir geht es nur darum, dass man sich nach sieben Jahren Verhandlung endlich einigen soll und man dadurch vielleicht einen zusätzlichen Schub erhält.

Mit freundlichen Grüßen

P. P.

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Sehr geehrter Herr P.,

danke für Ihre Frage.

Sie haben Recht, es wäre schwer zu vermitteln, wenn uns eine Einigung nicht gelänge. Zwar haben wir gerade in der Corona-Krise bewiesen, dass der Deutsche Bundestag auch in seiner jetzigen Größe gut und solide arbeitet, aber es ist trotzdem sinnvoll, die Zahl der Abgeordneten nicht ins Uferlose steigen zu lassen, sondern zu begrenzen. Gleichzeitig ist das Wahlrecht eine wichtige und zentrale Grundlage für die Funktionsfähigkeit einer Demokratie. Entsprechend kompliziert ist es, eine Regelung zu finden, die trotz einer Begrenzung noch immer die Gewichte der Stimmen der Wählerinnen und Wähler wiederspiegelt. Die SPD-Fraktion hat Anfang März einen Vorschlag für eine Reform des Wahlrechts vorgelegt. Details dazu finden Sie hier: https://www.spdfraktion.de/themen/spd-fraktion-schlaegt-reform-wahlrechts

Wir sind für andere Reformvorschläge und Kompromisse nach wie vor offen. Hier müssen alle Fraktionen Zugeständnisse machen und dürfen nicht nur die eigenen Interessen im Blick haben. Ich glaube allerdings kaum, dass eine Deckelung der Diäten zur Lösungsfindung beitragen würde, zumal wir diese ebenfalls im Bundestag beschließen müssten. Das Problem liegt ja eher darin, dass manche Abgeordnete Sorgen haben, dass sie bei einem kleineren Bundestag dann gar nicht dabei wären. Dies zeigt sich auch an der bisherigen Verweigerung der CSU, die bislang alle Direktmandate in Bayern gewonnen hat und daher bisher keiner Lösung zustimmen wollte, die diese Mandatszahl in Bayern verändern/verringern könnte. Seit zwei Tagen gibt es allerdings aus den Reihen von CDU/CSU wieder Signale für Verhandlungsbereitschaft und Andeutungen für weitere Vorschläge.

Die Verhandlungen zur Wahlrechtsreform sind also noch nicht abgeschlossen und wir setzen alles daran, hier noch zu einer Einigung oder zumindest zu einer Übergangsregelung zu kommen.

Herzliche Grüße
Ute Vogt