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(...) Es gibt allerdings einen klaren Unterschied zwischen harter Kritik, die eine Demokratie aushalten muss und die sogar zu ihr gehört, und persönlich herabwürdigenden Aussagen, denen Einzelpersonen im Netz ausgesetzt sind. (...)
(...) Die Ankündigung des von Innenminister Seehofer, die Autorin der angesprochenen Taz-Artikels anzuzeigen, halte ich vor dem Hintergrund der Meinungs- und Pressefreiheit für eine bedenkliche Grenzüberschreitung. (...)
(...) Aber auch bereits davor war die Verrohung der Sprache v.a. in den sozialen Netzwerken des Internets kein unbekanntes Phänomen. (...)
Sie können also auch weiterhin und ohne im Besitz eines bundeseinheitlichen Presseausweises zu sein, völlig unbeschadet nebenberuflich als Journalist tätig sein.