Nach Jahren der Planungsunsicherheit und Stagnation hat die Bundesregierung das erste Regierungsjahr genutzt, um gute Ausgangsbedingungen für Investitionen in Erneuerbare Energien und einen zügigen Ausbau zu schaffen.
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Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Installation und Erwerb einer Photovoltaikanlage sowie für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent. Dieser neue Nullsteuersatz für Installation und Erwerb gilt tatsächlich nur für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 geliefert bzw. installiert werden. Eine rückwirkende Anwendung auf Bestandsanlagen ist nicht möglich.
Schon heute gibt es viele Stromverbraucher*innen, die viel flexibler auf die Verfügbarkeit von Wind und Sonne reagieren könnten, dies aber aufgrund von falschen Rahmenbedingungen nicht tun
Die FDP und ich setzen uns bereits seit Monaten für ein unbürokratisches, einfaches und einheitliches Genehmigungsverfahren von PV auf Balkonen ein.
Für eine Absenkung der rechtlichen Hürden sind § 20 Abs. 2 WEG bzw. § 554 BGB zentral. In beiden Fällen handelt es sich um ein Bundesgesetz.
Erleichterungen für Balkon-PV sind ein fester Bestandteil unserer Photovoltaik-Strategie, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vor kurzem vorgestellt hat.