Für mich bedeutet das, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sehr wohl ihrem Auftrag nachkommen. Die Arbeit der Polizei Schleswig-Holstein und der Staatsanwaltschaft kann ich jedoch nicht kommentieren, da ich weder weisungsbefugt bin noch Einsicht in Ermittlungsakten nehmen kann.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 26.02.2024 von Dagmar Schmidt SPD
Antwort 02.02.2024 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verbotsverfahren unterliegen hohen rechtlichen Hürden. Wir Grüne setzen uns für die Stärkung der demokratischen Kultur ein.
Antwort ausstehend von Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER
Antwort 11.03.2024 von Andreas Noack SPD
Im Land Brandenburg wird der überwiegende Anteil der Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz durch ehrenamtliche Kameradinnen und Kameraden als Pflichtaufgabe der Kommunen erfüllt. Hier würde rein praktisch das Beamtenrecht nicht greifen, da die ehrenamtlich Tätigen nicht darunter fallen würden.
Antwort ausstehend von Eckard Graage CDU
Antwort 19.11.2023 von Thorsten Frei CDU
Meine Haltung beruht auf einem Abwägungsprozess. Der von Ihnen beschriebene Aspekt spielt dabei natürlich auch eine Rolle. Allerdings bleibe ich da kritisch.