Antwort 28.07.2022 von Bärbel Bas SPD
Jede und jeder von uns kann jederzeit auf Pflege angewiesen sein. Dafür müssen wir als Gesellschaft vorsorgen.
Jede und jeder von uns kann jederzeit auf Pflege angewiesen sein. Dafür müssen wir als Gesellschaft vorsorgen.
Zur Anerkennung der Arbeitslosenzeiten gilt Folgendes: Auf die erforderlichen 45 Versicherungsjahre werden ebenfalls Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I angerechnet.
ja wir in der Koalition werden die bisherige Regelung nicht nur Verlängern, sondern die Hinzuverdienstregelung für Rentner:innen dauerhaft entfristen.
Man sollte als Rentner nicht gezwungen werden oder gezwungen sein in seinem Alter weiter zu arbeiten.