Wann wird endlich die diskriminierende Weise der nicht Anrechnung der letzten 2 Jahre bei Arbeitslosigkeit vor der Rente abgeschafft? Gegenüber Beamten die vor der Pension stehen ist das ungerecht.

Portrait von Heike Baehrens
Heike Baehrens
SPD
100 %
68 / 68 Fragen beantwortet
Frage von Oliver G. •

Wann wird endlich die diskriminierende Weise der nicht Anrechnung der letzten 2 Jahre bei Arbeitslosigkeit vor der Rente abgeschafft? Gegenüber Beamten die vor der Pension stehen ist das ungerecht.

Bin in der Situation, dass ich mit 62 Jahren arbeitslos geworden bin, So wie es aussieht nimmt kein Arbeitgeber mehr eine Fachkraft, welche schon über 60 ist. Somit werde ich meine volle Rente vermutlich nicht bekommen, weil mir dazu noch 13 Monate anrechenbare Arbeitszeit fehlt, damit ich die 45 Jahre für eine abschlagsfreie Rente zusammen habe. wie kommt man dazu, dass einem die Zeit vor der Rente als Arbeitsloser nicht mehr angerechnet wird? Das ist eine zum Himmel stinkende Ungerechtigkeit. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass sowas abgeschafft wird. Die Arbeitslosigkeit vor der Rente muss sofort wieder anerkannt werden, auch rückwirkend , zumal ja auch über die Arbeitsagentur die Rentenbeiträge weiterbezahlt werden.

Portrait von Heike Baehrens
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach dem, wie Sie Ihren Fall schildern, schließe ich, dass Sie sich auf die Rente ab 63 nach 45 Versicherungsjahren beziehen.

Diese wurde damals zum 01.07.2014 eingeführt. Seitdem konnten Versicherte mit mindestens 45 Versicherungsjahren die vorgezogene Rente ab 63 Jahren ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Allerdings steigt das Eintrittsalter für diese Rente seit 2016 analog zum allgemeinen Renteneintrittsalter an, so dass alle nach dem 01.01.1964 Geborenen diese Rente erst ab dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen können.

Zur Anerkennung der Arbeitslosenzeiten gilt Folgendes: Auf die erforderlichen 45 Versicherungsjahre werden ebenfalls Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I angerechnet. Jedoch mit einer Ausnahme: Arbeitslosenzeiten in den letzten zwei Jahren vor dem Rentenbeginn werden nicht angerechnet, sofern sie nicht durch die vollständige Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers entstanden sind.

Diese Regelung kam damals auf Drängen der CDU/CSU in den Gesetzentwurf, die massenweise Frühverrentungen auf Kosten der Sozialversicherung fürchteten. So sollte dann eine Frühverrentung mit 61 Jahren verhindert werden, indem man sich vom Arbeitgeber kündigen lässt, anschließend zwei Jahre lang Arbeitslosengeld I bezieht, um danach die vorgezogene Altersrente mit 63 ohne Abschläge zu beziehen.

Einen Ausweg allerdings gibt es:  Man übt für die fehlenden Zeiten einen rentenversicherungspflichtigen Minijob aus. So kann man die fehlenden Versicherungszeiten bekommen, wenn der Minijob rentenversicherungspflichtig ist.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Ihre
Heike Baehrens

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Heike Baehrens
Heike Baehrens
SPD