Antwort 18.10.2021 von Markus Buchheit AfD
Selbstverständlich lehne ich den barbarischen Akt der FGU kategorisch ab. In der Bundesrepublik ist es seit 2013 ein eigener Straftatbestand (§226a StGB).
Selbstverständlich lehne ich den barbarischen Akt der FGU kategorisch ab. In der Bundesrepublik ist es seit 2013 ein eigener Straftatbestand (§226a StGB).

Weibliche Genitalverstümmelung bekämpft man nicht, indem man betroffene Reden hält, oder sich Sticker auf die Brust heftet.