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Bild M. Buchheit
Antwort 18.10.2021 von Markus Buchheit AfD

Selbstverständlich lehne ich den barbarischen Akt der FGU kategorisch ab. In der Bundesrepublik ist es seit 2013 ein eigener Straftatbestand (§226a StGB).

Portrait von Bernhard Zimniok
Antwort 18.02.2021 von Bernhard Zimniok AfD

Weibliche Genitalverstümmelung bekämpft man nicht, indem man betroffene Reden hält, oder sich Sticker auf die Brust heftet.