Antwort 07.04.2022 von Sven Benentreu FDP
Leider hat sich die damalige Bundesregierung dazu entschlossen, keinen dahingehenden Gesetzentwurf erarbeiten zu wollen.
Leider hat sich die damalige Bundesregierung dazu entschlossen, keinen dahingehenden Gesetzentwurf erarbeiten zu wollen.

Sei versichert, dass wir das Wohl aller Kinder immer in den Mittelpunkt unserer Familienpolitik stellen.
Das Wichtigste ist doch eine Entscheidung, die im Sinne des Kindes ist. Um die Grundlage dafür zu schaffen, fordern wir deshalb eine gesetzlichen Verankerung eines Fortbildungsanspruches für Familienrichter:innen.