Antwort 15.08.2024 von Ulrike Bahr SPD
Es wird alles dafür getan, die Widerstandsfähigkeit der Demokratie zu stärken. Bezüglich des Einzelfallweisungsrechts liegt bereits ein Gesetzesentwurf vor.
Es wird alles dafür getan, die Widerstandsfähigkeit der Demokratie zu stärken. Bezüglich des Einzelfallweisungsrechts liegt bereits ein Gesetzesentwurf vor.
Der Auswahlprozess für neue Richter bestimmt sich danach, ob ein Richter an das Bundesverfassungsgericht oder an einen obersten Gerichtshof des Bundes berufen werden soll.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes gehen ihrem gesetzlichen Auftrag im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sorgfältig nach.
Der Gesetzentwurf sieht vor, in § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes die engen rechtlichen Grenzen des Weisungsrechts ausdrücklich klarzustellen.
Grundsätzlich kann man Strafanzeige gegen Minister stellen, dies fragen wir regelmäßig in Anfragen an die Bundesregierung ab.