Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH) nicht unabhängigen (sächsischen) Staatsanwaltschaften, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind?
Haben Sie Ideen zur Beseitigung der Weisungsabhängigkeit von (iSd EuGH und der folgenden Monografie aus dem Jahr 1932) nicht unabhängigen (sächsischen) Staatsanwaltschaften, die mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden sind, daher keine EU-weiten Haftbefehle ausstellen dürfen?
https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783845244587/die-geschichte-der-staatsanwaltschaft-in-deutschland-bis-zur-gegenwart?l=de
Unter Hinweis auf das externe Weisungsrecht hat der EuGH den deutschen Staatsanwaltschaften die Befugnis abgesprochen, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, da sie mangels Unabhängigkeit, wie in Sachsen auch, keine Justizbehörden seien (Urteil vom 27.5.19). Mit der gleichen Begründung hat der EuGH den deutschen (und damit auch den sächsischen) Generalstaatsanwaltschaften die Anerkennung als vollstreckende Justizbehörde versagt (Urteil vom 24.11.20). https://www.bundestag.de/resource/blob/976306/459d0ec2492bcd363f7c00af667a0ee5/WD-7-081-23-pdf-data.pdf Wie sieht's in Sachsen aus?
Sehr geehrter Herr H.,
der Haftbefehl und seine Modalitäten sind bundesrechtlich in der Strafprozessordnung und hinsichtlich der Weisungsgebundenheit im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. In Sachsen gibt es somit keine von der gesamtdeutschen Situation abweichenden Gesetze. Im sächsischen Koalitionsvertrag haben wir uns gleichwohl darauf verständigt, dass das externe Weisungsrecht des Justizministers bzw. der Justizministerin in Sachsen nicht ausgeübt wird (S. 107 Koalitionsvertrag zwischen CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN/ SPD in Sachsen 2019).
Das Bundesjustizministerium hat in diesem Jahr als Reaktion auf das Urteil des EuGHs einen Referentenentwurf für eine Überarbeitung des Weisungsrechtes erarbeitet, der sich nun in den entsprechenden Abstimmungsverfahren befindet.
Mit freundlichen Grüßen
Valentin Lippmann