Antwort 07.07.2021 von Paul Lehrieder CSU
(...) Rein ehrenamtliche Tätigkeiten gehören nicht zu den sogenannten „veröffentlichungspflichtigen Angaben“. (...)
(...) Rein ehrenamtliche Tätigkeiten gehören nicht zu den sogenannten „veröffentlichungspflichtigen Angaben“. (...)
(...) Alle Mitglieder des Deutschen Bundestages müssen ihre Einkünfte für Nebentätigkeiten gemäß den Verhaltensregeln veröffentlichen. (...)
(...) Ihnen versichern, dass mein Landtagsmandat in den kommenden fünf Jahren im Vordergrund meiner Tätigkeit stehen wird (...)
(...) da die von Ihnen aufgeführten Ausgaben nur im indirekten Zusammenhang mit meinem Mandat als Abgeordneter stehen, zahle ich diese auch aus meinem privatem Einkommen (Diät) und nicht aus der Aufwandspauschale für meine parlamentarische Arbeit (...)