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Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz stärken wir den Mieter*innenschutz, indem Vermieter*innen nicht ihre Fehlinvestitionen auf die Mieter*innen umlegen können.
Wir erreichen erstmals die „Wohnungsbaumilliarde“ im Haushalt 2023!
Diese Energiepreisbremsen zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger werden bis – vermutlich – Frühjahr 2024 den Staat bzw. die Steuerzahler einen sehr hohen Milliardenbetrag kosten, der aber aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion mehr als gerechtfertigt ist, um in der Energiekrise – ausgelöst durch den Angriffskrieg von Putins Russland – diejenigen besonders zu entlasten, die es angesichts steigender Preise besonders schwer haben mit ihrem Einkommen zurecht zu kommen.
In der Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist geregelt, dass die Umlage der Kosten des Glasfaseranschlusses von Vermieter*innen auf Mieter*innen pro Jahr und Wohnung maximal 60 Euro betragen darf
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