Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

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Frage von Yannie T. • 29.01.2024
Sind die neue Einbürgerungsgestzte rückwirkend?
Portrait von Omid Nouripour
Antwort 04.04.2024 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Zum Zeitpunkt der Geburt muss ein Elternteil bereits seit 5 Jahren in Deutschland einen rechtmäßigen Aufenthalt haben. Da es auf den Zeitpunkt der Geburt abstellt, lässt es sich nicht rückwirkend ermöglichen.

Hakan Demir
Antwort 07.02.2024 von Hakan Demir SPD

Durch die kürzeren Fristen bei der Voraufenthaltszeit und durch die Einbürgerung von bereits sehr lange in Deutschland lebendenden Menschen wird außerdem die Zahl der Menschen in der Zuständigkeit der entsprechenden Ausländerbehörden / Einwanderungsbehörden reduziert. Insgesamt stimme ich Ihnen aber zu, dass auf die Behörden  durch die zu erwartende steigende Fallzahl mehr Arbeit zukommt.

Hakan Demir
Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD

Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.

Hakan Demir
Antwort 24.01.2024 von Hakan Demir SPD

Laut Tagesordnung wird die Staatsangehörigkeitsreform am 2. Februar im Bundesrat behandelt

Portrait von Ina Czyborra
Antwort ausstehend von Ina Czyborra SPD