Die Abwesenheit der anderen Oppositionsparteien war noch höher. Eine Entschuldigung ist das aber auf keinen Fall.
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Im Deutschen Bundestag herrscht nach wie vor grundsätzlich für alle Abgeordneten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb der eigenen Büroräume und des Arbeitsplatzes die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Dass ich leider persönlich nicht an der Bundestagsabstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnehmen konnte, lag daran, dass ich bereits seit langem eine öffentliche Veranstaltung in Weimar zugesagt hatte und Berlin deshalb früher verlassen musste.
Grundsätzlich sollte meines Erachtens zudem darüber nachgedacht werden, inwieweit es in Anbetracht der steigenden Impfquote und des meist milden Verlaufs bei Kindern möglich ist, die Gruppe der von der jeweiligen Quarantäne betroffenen Schüler:innen zu verringern
Welche Maßnahmen die einzelnen Bundesländer treffen, ist abhängig davon, wie sich die Situation vor Ort darstellt