
Antwort 28.09.2023 von Theresia Bauer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
AfD radikalisiert sich weiter, Beobachtung durch Verfassungsschutz zurecht. Verbot als letzte Option, aber juristisch komplex. Länder nicht antragsberechtigt.

AfD radikalisiert sich weiter, Beobachtung durch Verfassungsschutz zurecht. Verbot als letzte Option, aber juristisch komplex. Länder nicht antragsberechtigt.
Ich habe mir die Beantwortung Ihrer Frage nicht leicht gemacht, bin aber nach langer Abwägung zu der Entscheidung gekommen, dass ein Verbotsverfahren zwar eine sehr naheliegende, aber nicht die gebotene Maßnahme gegen die AFD wäre.
Wir Grüne begrüßen es, dass der Verfassungsschutz die Gefahr von rechts mittlerweile mehr als früher ernst nimmt.
ja, erledigt
Die Hürde für ein Verbot einer Partei ist nach unserem Grundgesetz sehr hoch.