Antwort 21.01.2021 von Daniela Ludwig CSU
(...) der Schutzzweck der Normen ist unterschiedlich. Die Einordnung in das jeweilige Gesetz folgt dem jeweiligen Schutzzweck. (...)
(...) der Schutzzweck der Normen ist unterschiedlich. Die Einordnung in das jeweilige Gesetz folgt dem jeweiligen Schutzzweck. (...)
(...) Die Nutzung von Cannabis erachten wir in der kontrollierten medizinischen Anwendung als sinnvoll. (...)
(...) Die Legalität des einen Stoffes rechtfertigt deshalb nicht die Legalität eines weiteren gefährlichen Stoffes. (...)
(...) Als Grüner setze ich mich für eine Entkriminalisierung von Cannabis ein. (...)
(...) mE ganz entscheidend auf das jeweilige persönliche Konsum-, Ge- und ggfs. Mißbrauchsverhalten ankommt. (...)
(...) Gerade weil Cannabis gesundheitsschädlich sein kann und zur Abhängigkeit führen kann, muss es von dem illegalen in einen kontrollierten Markt überführt werden. (...)