Natürlich werden sowohl ich als auch meine Partei und die CDU/CSU-Im Bundestag uns weiter mit dem Thema Cannabis und eine mögliche Legalisierung auseinandersetzen.
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diese Fragen kann ich Ihnen leider nicht konkret beantworten, da ich in den Gesetzgebungsprozess als Landespolitiker nicht eingebunden bin und deshalb nicht weiß, wie ein neues Gesetz genau ausgestaltet wird, also welche konkreten Handlungen zukünftig strafbewehrt bleiben und welche es dann nicht mehr sind.
Aufgrund der federführenden Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) würden wir Sie freundlichst darum bitten, sich mit Ihrer Frage direkt an das Ministerium (poststelle@bmg.bund.de) zu wenden.
Diese Empfehlung wird zur Zeit nicht weiterverfolgt, weil die Regierung ein umfassendes Gesetz zur Legalisierung von Cannabis plant.
Aufgrund der angestrebten Legalisierung wird von einer Überarbeitung der Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes hinsichtlich der Vorschläge des Sachverständigenausschusses abgesehen. Durch die Legalisierung erfolgt dann stattdessen eine Neuregelung des Umgangs mit Nutzhanf mit geringem THC-Anteil, den Sie ansprechen.
bitte wenden Sie sich mit dieser Frage doch an den Drogenbeauftragten der Bundesregierung.