An der Neuregelung, dass die Einbürgerung bereits nach fünf Jahren beziehungsweise bei besonderen Integrationsleistungen sogar nach nur drei Jahren möglich ist, wird gerade noch intern gearbeitet
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Antwort 20.10.2022 von Svenja Stadler SPD
Antwort 04.12.2024 von Lamya Kaddor BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde am 19.01.2024 im Bundestag beschlossen. Das Gesetz wurde am 26. März 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 27.06.2024 in Kraft getreten.
Antwort 07.12.2022 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Aufenthaltsdauer bis zur Möglichkeit der Einbürgerung soll von acht auf fünf Jahre verkürzt werden. Bei „besonderen Integrationsleistungen“ soll dies nach drei Jahren möglich werden.
Antwort 12.12.2022 von Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bundesregierung hat vor Kurzem ein Eckpunktepapier beschlossen, nach dem die Einbürgerung schon nach 5 Jahren möglich sein soll.
Antwort 18.10.2022 von Judith Skudelny FDP
die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass Staatsangehörigkeitsrecht zu modernisieren und die Mehrfachstaatsangehörigkeit zu ermöglichen.
Antwort 28.09.2022 von Mahmut Özdemir SPD
vielen Dank für Ihren Meinungsbeitrag.