wie Ihnen vielleicht bekannt sein dürfte, bin ich kein Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Daher kann ich auch über das von Ihnen angeführte Gesetz nicht abstimmen.
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Mit der vierten Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben wir den Ländern verlässliche, rechtssichere Instrumente an die Hand gegeben, um die für das jeweilige Land erforderlichen Schutzmaßnahmen erlassen zu können.
Für uns Freie Demokraten ist klar: Wenn von Geimpften, Genesenen und Negativ-Getesteten kein Risiko ausgeht, dann dürfen hier auch keine Freiheitsbeschränkungen mehr vorgesehen sein.
Ich werde mich auf jeden Falle dafür einsetzen, dass unsere wundervollen Frankfurter Apfelweinkneipen nie wieder schließen müssen und das jedermann ohne irgendwelche Einschränkungen oder Nachweise unsere Apfelweinkultur geniessen kann.
Ich glaube, der Weg, um Corona hinter uns zu lassen, führt über die Impfung gegen Covid-19. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt derzeit eine Impfung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren.