Die Kindergrundsicherung soll sich am Kindergeld orientieren, Studierende bis 25 wären dann anspruchsberechtigt. Das parlamentarische Verfahren läuft noch.
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Antwort 11.10.2024 von Daniel Baldy SPD
Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 22.07.2024 von Stephan Brandner AfD
Ein weiterer Schritt muss dann in der Tat sein, zu hinterfragen, wie diese Beamten ausgestattet sein sollten. Die Förderung aller Kinder liegt uns am Herzen.
Antwort 02.07.2024 von Hakan Demir SPD
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Antwort 01.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Beamt*innen erhalten nicht mehr Kindegeld als Angestellte: Das Kindergeld von aktuell monatlich 250 Euro pro Kind wird unabhängig vom beruflichen Status der Eltern gezahlt. Beamt*innen können jedoch unter Umständen zusätzliche finanzielle Leistungen im Rahmen der Beamtenbesoldung erhalten, dazu zählt der Familienzuschlag. Dies ist im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt.
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD