Kindergeld Grundsicherung für Studierende bis 27 ab 1.1.2025 nun beschlossen?
Sehr geehrter Herr Baldy,
ist es jetzt sicher und beschlossen, dass Studierende ab 1.1.2025 laut Kindergrundsicherungsgesetzes bis zum Erreichen des 27. Geburtstags weiterhin Kindergeld beziehen können? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Der Kindergarantiebetrag – ein Teil der Kindergrundsicherung – soll analog zum Kindergeld ausgestaltet werden.
Das bedeutet für Studierende einen Bezug bis zum 25. Lebensjahr.
Ein Bezug des Kindergarantiebetrages über das 25. Lebensjahr hinaus ist nur ausnahmsweise möglich, wenn ein Kind wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, und die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist.
Neben der bereits erfolgten Aufstockung vieler Familienleistungen ist die Neugestaltung in einer Kindergrundsicherung ist in meinen Augen eine sinnvolle Verbesserung. Wir gestalten die Unterstützungsleistungen dadurch einfacher und erleichtern Familien, Hilfen, die Ihnen zustehen, auch in Anspruch zu nehmen.
Der Regierungsentwurf zur Kindergrundsicherung befindet sich aktuell noch in den parlamentarischen Beratungen.
Wir arbeiten intensiv daran und wünschen uns als SPD einen raschen Beschluss durch den Bundestag.
Wann die Verhandlungen abgeschlossen werden können, ist derzeit noch nicht absehbar.
Kommen Sie bei Rückfragen oder weiteren Anliegen gern auf mich zu.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Baldy