Antwort 23.04.2026 von Stefan Ziller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nach meinen Informationen sollte die LADG Ombudsstelle nach § 14 LADG weiterhelfen können.
Nach meinen Informationen sollte die LADG Ombudsstelle nach § 14 LADG weiterhelfen können.
Die BfDI kann als öffentliche Stelle gezählt werden.
Die LADG-Ombudsstelle und der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses sind für Beschwerden erreichbar.
Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keine verlässlichen Informationen, die bestätigen, dass Meta die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für Direktnachrichten auf Instagram generell – insbesondere in der EU oder in Deutschland – abschaffen wird.
Überlegungen, diese Geschäftsmodelle weitergehend zu besteuern, sind mir nicht bekannt