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An welche öffentlichen Stellen sollten sich Betroffene wegen Diskriminierung iSd § 2 iVm § 7 LADG Berlin z. B. im Falle der Berliner Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit wenden?

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Frage von Felix H. •

An welche öffentlichen Stellen sollten sich Betroffene wegen Diskriminierung iSd § 2 iVm § 7 LADG Berlin z. B. im Falle der Berliner Beauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit wenden?

An welche öffentlichen, mit wirksamen Interventionsmöglichkeiten ausgestatteten Stellen können sich Betroffene wegen Diskriminierung iSd § 2 iVm § 7 LADG Berlin - konkretes Beispiel - im Falle einer Diskriminierung durch die für die Verarbeitung (allein bzw. iSd EuGH-Rechtsprechung gemeinsam) verantwortliche Berliner Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit wenden?

Innerhalb der Berliner BfDI existieren hierzu keine Anlaufstellen.

https://verfassungsblog.de/italy-gpdp/

"Only through the introduction of external oversight mechanisms and the promotion of a culture of institutional integrity can we ensure that DPA independence remains a bulwark for citizens’ rights rather than a refuge for immunity. Independence is not an absolute privilege but a functional condition for the protection of rights; as such, it must be constantly earned through conduct that remains ethically beyond reproach."

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Antwort von SPD

Die LADG-Ombudsstelle (https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/ombudsstelle/) ist immer ein guter erster Anlaufpunkt. Das LADG gilt auch für die Datenschutzbeauftragte. Ansonsten ist, neben dem Rechtsweg natürlich, auch der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses immer erreichbar: https://www.parlament-berlin.de/das-parlament/petitionen/online-petition

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