Antwort 03.07.2026 von Jan Lehmann SPD
Für das Land Berlin ist kein Abschaffung des IFG geplant. Auskunftsrechte sind aber immer abzuwägen. Die missbräuchliche Nutzung muss ausgeschlossen werden.

SPD Berlin Jonas Holthaus
Für das Land Berlin ist kein Abschaffung des IFG geplant. Auskunftsrechte sind aber immer abzuwägen. Die missbräuchliche Nutzung muss ausgeschlossen werden.
Ich sehe grundsätzlich Reformbedarf bei den Staatsanwaltschaften, halte jedoch andere Reformen, wie den Schutz des Landesverfassungsgerichts, für dringlicher.
Kein Regelungsbedarf in Berlin die Zuständigkeit für den europäischen Haftbefehl zu ändern.
Änderung am Berliner IFG dient vor allem dem Schutz kritischer Infrastruktur nach dem Stromanschlag vom Januar 2026
Die LADG-Ombudsstelle und der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses sind für Beschwerden erreichbar.
Womit wir in Berlin keine guten Erfahrungen gemacht haben, sind sogenannte Bürger-Terminals.