Antwort ausstehend von Dennis Thering CDU
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Antwort 28.07.2024 von Henning Höne FDP
Der „Rechenfehler“ im Gesetz besteht nun darin, dass in ihm bei der Betrachtung der Erfolgswertgleichheit nur der Fall betrachtet wird, dass der Idealanspruch einer Partei aufgerundet wird. Eine Abrundung des Idealanspruchs, also die Entwertung von Wählerstimmen, wird nicht mit einbezogen. Das führt zu teilweise starken Verzerrungen der Erfolgswertgleichheit.
Antwort 01.06.2024 von Fatih Zingal DAVA
Entscheidend ist aber - wie immer - die Auszählung am Wahlabend.
Antwort 03.05.2024 von Stephan Brandner AfD
Nein
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Antwort ausstehend von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN