Daher erachten wir es als sinnvoll und wichtig, dass die in der Fahrerlaubnis-Verordnung definierte Eignung zur Fahrerlaubnis über eine medizinisch-psychologische-Untersuchung überprüft werden kann.
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Die Durchführung der MPU liegt in den Händen privater, jedoch durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) akkreditierter Begutachtungsstellen. Diese aktuell 15 verschiedenen Träger unterliegen strengen behördlichen Auflagen und werden regelmäßig kontrolliert, um eine einheitliche und wissenschaftlich fundierte Begutachtung sicherzustellen.
Wer berauscht ist, sollte nicht Auto fahren, egal ob durch Alkohol, THC oder andere Substanzen.
Mir sind aktuell keine Planungen zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung bekannt.
Neue Regelungen zum Cannabis-Konsum im Straßenverkehr: Grenzwert von 3,5 ng/ml THC
In einer Verkehrskontrolle werden allerdings sowohl Urin- als auch Speicheltests ohnehin nur als freiwillige und unverbindliche Vortests eingesetzt. Juristisch verwertbar ist immer nur das Ergebnis der Blutuntersuchung – und dort gilt bundesweit einheitlich der Grenzwert von 3,5 ng.