Antwort ausstehend von Markus Striedl AfD
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Antwort 08.11.2023 von Ulrich Singer AfD
Geltendes Recht muss eingehalten werden
Antwort 12.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Im Übrigen zeigen auch wissenschaftliche Erkenntnisse, dass Kinder eine andere Behandlung als Jugendliche oder Erwachsene brauchen.
Antwort 31.08.2023 von Johannes Fechner SPD
Soweit ich die Dinge aus der Ferne beurteilen kann, scheint aber zumindest in dem kleinen Ort nun Ruhe eingekehrt zu sein, was ein wichtiges Ergebnis ist.
Antwort 25.05.2023 von Marco Buschmann FDP
Ganz klar ist: Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht.