Abgeordnete sind verpflichtet, in den Sitzungswochen anwesend zu sein.
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Im Deutschen Bundestag folgt die Umsetzung der Sparmaßnahmen den Vorgaben der seit 1. September 2022 bundesweit in Kraft getretenen Verordnung „EnSiKuMaV“.
Die parlamentarische Arbeit wurzelt in der Stellung jedes einzelnen Abgeordneten als Vertreter des ganzen Volkes
die Abgeordneten beantworten in der Zeit zum Beispiel Briefe oder nehmen an Ausschusssitzungen und Veranstaltungen teil. Die wichtigste Arbeit aber leisten sie in den Ausschüssen, in denen die Medien nicht zugelassen sind
Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich Abgeordnete und Regierungsmitglieder oft zeitgleich verschiedenen Angelegenheiten widmen müssen: Der laufenden Debatte ebenso wie der fraktionsinternen Abstimmung zu einem Antrag, aktuellen Ereignissen in den Wahlkreisen oder eiligen Presseanfragen.