Wie ich Ihnen bereits in den Antworten auf Ihre vorangegangenen Fragen erläuterte, sind die Widersprüche für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens zur Alimentation ruhend gestellt.
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Die Widersprüche sind nach meiner Kenntnis für die Dauer des Gesetzgebungsverfahrens zur Alimentation ruhendgestellt. Die Gespräche innerhalb der Bundesregierung dazu dauern an. Es handelt sich hier keinesfalls um eine Verzögerungstaktik.
Dies ist ein sehr nationaler Kompetenzbereich und daher sind eher die Bundestagsabgeordneten bzw. die Bundesregierung dafür verantwortlich, dies zu ändern. In einigen wenigen Bereichen kann auch das EU-Recht Einfluss auf die nationale Gesetzgebung haben.
Allein mit Blick auf die Steuerfreiheit der Inflationsausgleichszahlung ist Auszahlung in diesem Jahr erforderlich.
Die Abschaffung des Familienzuschlages ist nicht vorgesehen.
Das Gesetz sieht eine Einmalzahlung im Juni 2023 in Höhe von 446 Euro und in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 Zahlungen in Höhe von 79 Euro für Witwen vor