Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Ob es zu einem AfD-Verbotsverfahren kommt, ist derzeit offen. Ein solches Verfahren kann ausschließlich von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung eingeleitet werden. Die rechtlichen Hürden sind dabei sehr hoch: Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass eine Partei nicht nur verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, sondern diese auch aktiv-kämpferisch und aggressiv durchzusetzen versucht.
Die Entscheidung über ein Parteiverbot trifft ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Ein solches Verfahren kann vom Bundestag, dem Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden. Die Hürden sind dabei absichtlich sehr hoch angesetzt. Ein Verbotsverfahren muss juristisch fundiert und absolut überzeugend sein, da andernfalls die Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie Schaden nehmen würde.
Statt riskantem Verbotsverfahren: Wir stellen die AfD politisch und entlarven ihre Parolen.
Politik für die Mitte heißt für mich, die großen Herausforderungen anzugehen: Wirtschaft und Wohlstand ankurbeln, die sozialen Sicherungssysteme reformieren, Bürokratie abbauen und illegale Migration begrenzen. Hier haben wir bereits wichtige Schritte unternommen und werden diesen Kurs fortsetzen.
Antragsberechtigte des Verwirkungsverfahrens sind nach § 36 BVerfGG der Bundestag, die Bundesregierung oder eine Landesregierung, weshalb auch hier eine Einstimmigkeit zwischen allen Koalitionspartnern vorliegen müsste.