(...) Fehlversorgung“ zu beenden, die sich u.a. in überflüssigen Untersuchungen und Operationen zeigt, muss sich aber vor allem etwas am System der Krankenhausfinanzierung und an den damit verbundenen Anreizwirkungen ändern. (...)
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(...) Für diesen Wandel muss man aus meiner Sicht verschiedene Faktoren anführen. Wesentlich ist sicherlich, dass die Bundesländer ihrer Pflicht zur Finanzierung der Krankenhausinfrastruktur nicht immer gerecht werden. Das belastet Kliniken in ihrer Bilanz und entzieht ihnen Substanz, da entsprechende Investitionen quer aus den laufenden Betriebseinnahmen finanziert werden müssen. (...)
(...) Grundsätzlich halte ich eine vielseitige Trägerschaft von Krankenhäusern für gut. Die verschiedenen Trägergruppen müssen sich im Vergleich zueinander behaupten und damit ihre spezifischen Stärken ins Spiel bringen. (...)
(...) Sehr geehrte Frau Borger, ich teile Ihre Sicht, dass es gut wäre, wenn möglichst alle Krankenhäuser in frei gemeinnütziger oder staatlicher Trägerschaft wären. Bei der überwiegenden Zahl der Einrichtungen ist dies auch noch der Fall. (...)
(...) So stellte das Ärzteblatt bereits 2007 fest: „Waren bisher Personalkostenanteile von 65 bis 70 Prozent in den Krankenhausbudgets die Regel, werden in Kliniken unter privater Trägerschaft Anteile von 60 Prozent und weniger realisiert.“ Die damit einhergehenden Leistungsverdichtungen gehen häufig zulasten der Versorgungsqualität. Das kürzlich beschlossene Pflegepersonalstärkungsgesetz ändert daran wenig. Im Gegenteil: gesundheitssystematisch gefährdet das Gesetz die Pflegeversorgung insgesamt: Die Vollfinanzierung von Pflegestellen und Tarifsteigerungen im Krankenhausbereich sorgt für eine Sogwirkung von Pflegepersonal aus der Rehabilitationspflege, der Langzeitpflege und aus der ambulanten Pflege. (...)
(...) Für mich ist es wichtig, einerseits die Organspendebereitschaft zu erhöhen und gleichzeitig die höchstpersönliche Entscheidung eines jeden Einzelnen zu wahren. Wir wollen die Organspende nach dem Hirntod als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten. Statt Stillschweigen als eine Freigabe der eigenen Organe zu bewerten, wie es der Vorschlag der Widerspruchsregelung vorsieht, ist es zielführender, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, verbindliche Information und bessere Aufklärung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern. (...)