(...) Im Allgemeinen lässt das Nichtvorliegen eines Spenderausweises keine eindeutigen Rückschlüsse auf die Einstellung eines potenziellen Spenders zur Organspende zu. Das zeigt auch die erhebliche Diskrepanz zwischen positiver Einstellung zur Organspende (84 Prozent) und dem Besitz eines Spenderausweises (36 Prozent) in Deutschland. Über die individuellen Begründungen der Angehörigen liegen mir keine Daten vor. (...)
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(...) Bei einer Organspende ist ausschließlich der Wille des Verstorbenen ausschlaggebend. Angehörige werden bei der Entscheidung einbezogen, wenn der Wille nicht dokumentiert ist. (...)
(...) Das ist offenbar nicht ganz so medientauglich und öffentlichkeitswirksam wie die Frage der Zustimmungsregelung, denn zu dem Gesetz erhielt ich keine Anfragen. Aus meiner Sicht hatte es keine Änderung der bestehenden Regelung bei der Zustimmung gebraucht. Und wahrscheinlich werde ich daher der Regelung nahe treten, die am wenigsten von der aktuellen abweicht. (...)
(...) Die Frage, wie die Organspende in Deutschland am besten zu regeln ist, ist nicht einfach zu beantworten. Ethische Gesichtspunkte müssen dabei ebenso gewissenhaft abgewogen werden wie medizinische Aspekte und die Selbstbestimmung eines jeden einzelnen Menschen. (...)
(...) Ich sehe hier keinen Grund, dies einzuschränken. Wichtig ist, dass jeder Patient – unabhängig seiner Einstellung zur Organspende – bei Transplantation gleich behandelt wird und keine Abstufungen in der Warteliste o.ä. vorgenommen werden. (...)
(...) Die Politik ist daher verpflichtet, auf eine Trendwende der Anzahl der Organspender hinwirken. Eine Widerspruchslösung ist hierfür das geeignetste Instrument. (...)