Frage an Harald Weinberg bezüglich Gesundheit

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Harald Weinberg
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Frage von Bernd D. •

Frage an Harald Weinberg von Bernd D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Weinberg,

es gibt 2 zentrale Argumente gegen die Widerspruchslösung bei der Organspende:
1) Eine Spende, der man nur durch ein ausdrückliches Nein entkommt, sei keine Spende mehr.
Bitte bedenken Sie, worauf der Begriff „Organspende“ ursprünglich zielt, nämlich auf die Verhinderung von Organhandel. Wir sind sich ja alle einig, es darf niemals eine „Organbörse“ geben.
2) Die Widerspruchslösung sei ein unerträglicher Eingriff in unsere Persönlichkeitsrechte.
Meine Bitte: Fragen wir nicht als Erstes, ob wir Organe spenden wollen, sondern, ob wir für uns und unseren Liebsten im Ernstfall ein Organ wünschen würden!

Praktisch jeder tut das. Übrigens: Einem minderjährigen Kind kann man ein Organ durch elterliches Veto gar nicht vorenthalten, auch Zeugen Jehovas nicht. Die Ärzte erwirken sofort eine begrenzte Sorgerechtsübertragung auf das Jugendamt.

Jede Moral, die von der Rechtsgleichheit der Menschen ausgeht, fordert, anderen nicht vorzuenthalten, was man für sich und die Seinen wünscht. Kants kategorischer Imperativ stellt diese Maxime, Solidarität, in das Zentrum der Moral, und sie ist Basis unseres Grundgesetzes.

Andererseits ist es ein hohes Menschenrecht, zu bestimmen, was mit dem toten Körper geschieht, wenn dieses Recht auch eingeschränkt ist: Es gibt kein Einspruchsrecht gegen die Obduktion bei unnatürlichem Tod.

Kranken, die keine Organe spenden wollten, darf man die Transplantation nicht verweigern. Es ist das Zentrum der ärztlichen Berufsethik, Behandlung darf niemals von Vorbehalten gegenüber dem Patienten abhängen.

Fazit: Ein Organ im Bedarfsfall haben, aber nicht geben wollen, ist nicht moralisch. Aber sowohl die Entnahme gegen den Willen des Verstorbenen als auch die Verweigerung ärztlicher Behandlung scheitern an höheren Rechtsgütern.

Was tun, in so einem moralischen Dilemma? Ist es nicht wenigstens zumutbar, dass, wer keine Organe spenden will, bei Bedarf aber selbst eines bekommt, Nein sagen muss?
Kollegiale Grüße B. M.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Dr. Meyer,

ich bedanke mich für die Stellungnahmen zum Thema Zustimmungsregelung bei der Organspende. Ich nehme sie alle zur Kenntnis. Es handelt sich um eine klassische ethische Abwägung, die ich als Abgeordneter am Ende alleine zu treffen habe. Insofern werde ich auch davon absehen, mich auf jede einzelne von diesen Anregungen einzulassen. Aus meiner Sicht ist die Zustimmungsregelung auch eher zweitrangig. Das Wichtigste ist mit der Verabschiedung des GZSO bereits getan. Nach meiner festen Überzeugung waren die Strukturen, die Organisation und die Vergütung der eigentliche Flaschenhals bei der Organspende. Das ist offenbar nicht ganz so medientauglich und öffentlichkeitswirksam wie die Frage der Zustimmungsregelung, denn zu dem Gesetz erhielt ich keine Anfragen. Aus meiner Sicht hatte es keine Änderung der bestehenden Regelung bei der Zustimmung gebraucht. Und wahrscheinlich werde ich daher der Regelung nahe treten, die am wenigsten von der aktuellen abweicht.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Weinberg